Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Die nachstehenden AGB’s sind Bestandteil aller Geschäftsverbindungen und insbesondere jeden Exposéschreibens von Claudia Warnken Immobilien. Sie gelten für beide Teile als rechtsverbindlich vereinbarter Vertragsinhalt. Ihre Übergabe oder Bekanntgabe und deren widerspruchslose Annahme gelten als Anerkennung. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen bedarf es nur der einmaligen Bekanntgabe oder Übergabe. Mit der Verwendung des Angebotes und dessen Angaben erkennt der Empfänger diese hiermit an. Als Verwendung gilt beispielsweise auch die telefonische oder mündliche Kontaktaufnahme oder Verhandlungen bezüglich des angebotenen Objektes mit mir oder dem Eigentümer des von mir angebotenen Objektes.

2.

Claudia Warnken Immobilien ist vom Ver-/ Käufer, Ver-/ Mieter, Ver-/ Pächter, einem Bevollmächtigten oder einem Interessent/Auftraggeber beauftragt Objekte anzubieten oder zu suchen bzw. nachzuweisen. Der Auftrag kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Das Auftragsverhältnis ist grundsätzlich unbefristet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Kündigung kann jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende erfolgen.

Claudia Warnken Immobilien verpflichtet sich, jeden erteilten Auftrag sorgfältig zu bearbeiten. Ich bin berechtigt, den Nachweis zur Gelegenheit eines Vertragsabschlusses zu erbringen bzw. einen solchen zu vermitteln. Beim Nachweis bedarf es nicht meiner Mitwirkung bei den Vertragsverhandlungen oder des Abschlusses des Vertrages selbst. Claudia Warnken Immobilien verpflichtet sich jedoch, auf Wunsch des Empfängers/Interessenten/Auftraggebers die erforderlichen Verhandlungen zu führen. Der Empfänger/Interessent/Auftraggeber ist verpflichtet, mich von Vertragsabschlussgelegenheiten oder einem beabsichtigten Vertragsabschluss unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Von einem bereits erfolgten Vertragsabschluss muss ich in jedem Fall innerhalb von 3 Werktagen verständigt werden. Der Empfänger/Interessent/Auftraggeber ist auskunftspflichtig bezüglich allen Bereichen in denen Provisionspflicht besteht (Übersendung von Kaufverträge, Mietverträge usw.), auch nach Ablauf des Maklervertrages. Bei Unterlassung verpflichtet sich der Empfänger/Interessent/Auftraggeber zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der Gesamtprovision.

3.

Alle im Exposé, im Schriftverkehr oder mündlich genannte Angaben beruhen auf Informationen Dritter, vornehmlich der Verkäufer/Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten.

4.

Sämtliche objektbezogene Angaben, Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln, ausschließlich für den registrierten Empfänger/Interessenten/Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit ausdrücklicher, vorheriger Genehmigung durch mich an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für wirtschaftlich oder persönlich verbundene Personen, Unternehmen, Gesellschaften, Vollmachtgeber und Beauftragte des Empfängers/Interessenten/Auftraggebers. Kommt ein Vertrag durch direkte oder indirekte Weitergabe an Dritte mit diesen zustande, so macht sich der Empfänger/Interessent/Auftraggeber gegenüber Claudia Warnken Immobilien schadensersatzpflichtig. Dieser Schadensersatz umfasst mindestens die entgangene Provision.

Ist dem Empfänger/Interessenten/Auftraggeber ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, mir dies unverzüglich und schriftlich unter Nennung der Herkunft binnen drei Tagen nachzuweisen. Wird dem Empfänger/Interessenten/Auftraggeber ein von mir nachgewiesenes Objekt von anderer Seite später angeboten, so ist er ebenfalls verpflichtet, dem Anbieter die bereits durch mich erlangte Vorkenntnis innerhalb dem gleichen Zeitraum anzuzeigen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich dieses Objektes abzulehnen. Der Empfänger/Interessent/Auftraggeber erkennt an, dass spätere (auch nach Ablauf eines Maklervertrages) Direktangebote der Eigentümer/Verkäufer oder Angebote Dritter über ein von mir bereits nachgewiesenes Objekt den Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklernachweis und einem eventuellen Vertragsabschluss nicht unterbricht.

5.

Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen (z.B. auf den Exposés, im Internet etc.) beträgt die Maklerprovision bei Kaufverträgen 5% zuzüglich der gesetzlichen MwSt. bezogen auf den gesamten Vertragswert. Bei Mietvertägen beträgt die Provision zwei Kaltmieten zuzüglich der gesetzlichen MwSt.. Die Provision ist vom Käufer bzw. Mieter zu zahlen. Sie ist wirksam und fällig sobald ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, auch wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf des Maklervertrages erfolgt. Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit genügt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich. Der Provisionsabrechnung wird stets der gesamte Wirtschafts- bzw. Geschäftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt.

Kommt zwischen dem Empfänger/Interessent/Auftraggeber und einem der genannten Eigentümer/Verkäufer ein anderes Geschäft zustande, oder erwirbt der Empfänger/Interessent/Auftraggeber das nachgewiesene Objekt nur teilweise, im Wege über Vergleichs,- oder Konkursmasse, durch Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Enteignung, Umlegung, Unternehmensbeteiligung, Teilen von Unternehmen an Stelle eines Verkaufs des Gesamtobjektes oder dergleichen ist auch hierfür die übliche Maklerprovision zu zahlen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Mietvertrages statt eines Kaufvertrages).

6.

Grundsätzlich haftet Claudia Warnken Immobilien nicht für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien. Claudia Warnken Immobilien haftet nicht für die Einhaltung des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages durch die Vertragsparteien. Die Nichterfüllung des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages, Geltendmachung einer zwischen den Parteien im Vertrag vereinbarten Rücktrittsmöglichkeiten, eine durch Wandlung erfolgte Wiederaufhebung des Vertrages, eine Anfechtung, die Ausübung eines Vorkaufsrechtes oder eine nach Vertragsabschluss erfolgte Minderung des Preises berühren den Provisionsanspruch nicht.

7.

Änderungen, Ergänzungen und/oder Sondervereinbarungen, die von den vorstehenden Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Sollten Teile dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen Teile soll ein Ersatz gelten, der wirtschaftlich in wirksamer Form dem unwirksamen Teil am ähnlichsten kommt.

8.

Der Gerichtsstand ist Bremen.